Zuletzt geprüft: August 2026.
Deutschland ist eines der am strengsten regulierten Länder Europas, was das Magnetfischen betrifft. Es gibt kein Bundesgesetz, das diese Tätigkeit ausdrücklich nennt, aber das ist nicht die gute Nachricht, nach der es klingt — die Regelungen werden auf Ebene der Bundesländer festgelegt, und die meisten Länder verlangen eine Genehmigung.
Mehrere Landesbehörden erklären, dass sie keine ausstellen.
Drei getrennte Regelungsebenen gelten gleichzeitig
1. Wasserrecht. Wasserbehörden stufen Magnetfischen als Gewässerbenutzung — also als Nutzung eines Gewässers — ein, die nach § 8 WHG genehmigungspflichtig ist. Das Umweltamt Nürnberg erklärt, dass die Nutzung eines Gewässers ohne die erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die „kann mit Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“.
2. Denkmalschutzrecht. Jedes Land hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz. Hier greift die Genehmigungspflicht normalerweise.
3. Kampfmittel- und Standortregelungen. Naturschutzgebiete, Satzungen für Stauseen und Kampfmittelvorschriften kommen zusätzlich zur Anwendung.
Der entscheidende Punkt: Magnete werden wie Metalldetektoren behandelt
Das ist der entscheidende Punkt, den die meisten übersehen. Mehrere Länder wenden ihre Genehmigungsregelung für die Metallortung (Sondengehen) ausdrücklich auch auf Magnete an.
Die LWL-Archäologie für Westfalen (NRW) formuliert es unmissverständlich: „Auch das Magnetangeln ist genehmigungspflichtig. Hier gelten dieselben Regelungen wie für Sondengänger:innen.“ — Magnetfischen ist genehmigungspflichtig, und es gelten dieselben Regeln wie für Sondengänger:innen.
Der Berliner Senat hat erklärt, dass „Magnetfischen in Gewässern so zu behandeln ist wie das Suchen mittels Metallsonden im Gelände“. Das Bremer Denkmalschutzgesetz erstreckt die Regelung für Detektoren ausdrücklich auf „das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer“. Mecklenburg-Vorpommern zählt Magnete zu den „Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmale aufzufinden“. Rheinland-Pfalz nennt Magneten direkt auf seiner Genehmigungsseite.
Auch Behörden in Niedersachsen berichten, dass Gerichte entschieden haben, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn jemand mit Hilfsmitteln sucht und es für möglich hält, dabei auf archäologische Funde zu stoßen — „Es kommt nicht darauf an, ob altertümliche Schätze gefunden werden, der Versuch allein reicht aus.“ Die Absicht, nach Schrott statt nach Schätzen zu suchen, beseitigt diese Verpflichtung nicht.
Nach Bundesland
| Bundesland | Gemeldete Position | Behörde |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Bedingt. Die Wasserbehörde muss informiert werden; die Denkmalschutzbehörde erklärt, dass eine Nachforschungsgenehmigung „kann nicht erteilt werden“, wenn geschütztes Material gefährdet ist. | Untere Wasserbehörde; Landesamt für Denkmalpflege |
| Bayern | Nicht genehmigungsfrei. Nach § 8 WHG ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich; Nürnberg erklärt, dass Genehmigungen für seine Gewässer grundsätzlich nicht erteilt werden können. | Untere Wasserbehörde |
| Berlin | Genehmigung erforderlich. Nach Angaben des Denkmalamts erhalten Privatpersonen grundsätzlich keine Genehmigung. | Landesdenkmalamt Berlin |
| Bremen | Genehmigung erforderlich. Die Landesarchäologie erklärt: „Aktuell können wir KEINE Genehmigung ... erteilen“ | Landesarchäologie Bremen |
| Hamburg | Genehmigungspflichtige Sondernutzung sowie Zustimmung des Gewässereigentümers. Die Seite trägt die Überschrift „Magnetangeln ist ordnungswidrig“. | BUKEA; Bezirksamt |
| Hessen | Aus Sicherheitsgründen im gesamten hessischen Abschnitt des Mains als unzulässig bezeichnet | RP Darmstadt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Genehmigung erforderlich. Für die Suche ohne Genehmigung wird ausdrücklich eine Straftat genannt, nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. | LAKD M-V Landesarchäologie |
| Niedersachsen | Genehmigung erforderlich: „Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, solange keine Nachforschungsgenehmigung vorliegt“ | NLD |
| Nordrhein-Westfalen | Genehmigung erforderlich, wird genauso behandelt wie die Suche mit Metalldetektoren. Grabungsgenehmigung, Gebühr laut Angaben 75 EUR, Genehmigung muss mitgeführt werden. | Obere Denkmalbehörde; LWL-Archäologie |
| Rheinland-Pfalz | Genehmigung erforderlich, wenn sich die Suche auf Kulturdenkmäler richtet. Begrenzte Aufnahme, jährliche Frist, Losverfahren, verpflichtende Schulung | Untere Denkmalschutzbehörde mit GDKE |
| Sachsen | Eine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2023 erteilt eine allgemeine denkmalrechtliche Genehmigung für die Suche mit Magneten. Lesen Sie den Vorbehalt unten. | Landesamt für Archäologie Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Genehmigung erforderlich. In Halle sind vor jedem Antrag die Zustimmung des Eigentümers, eine verbindliche Kampfmittelbeseitigungserklärung sowie ein Sachkundenachweis erforderlich. | Untere Denkmalschutzbehörde |
| Schleswig-Holstein | Ausdrücklich verboten: „In allen landeseigenen Gewässern ist das ‚Magnetfischen‘ somit verboten“ | LKN.SH; Landesdenkmalamt |
| Brandenburg, Saarland, Thüringen | Hier nicht belegt. Als genehmigungspflichtig angegeben, aber wir konnten dies nicht anhand einer Primärquelle bestätigen – wenden Sie sich direkt an die Landesbehörde. | — |
Bundeswasserstraßen sind wieder ein gesonderter Fall: Die WSA Oder-Havel hat das Magnetfischen in ihrem Bezirk als Eigentümerin der Wasserstraßen ausdrücklich verboten.
Der Vorbehalt für Sachsen
Die allgemeine Genehmigung Sachsens gilt ausschließlich für das Denkmalschutzrecht. Die Allgemeinverfügung stellt ausdrücklich klar, dass alles Weitere unberührt bleibt — "insbesondere nach Wasserrecht, Naturschutzrecht oder Straßenrecht sowie privatrechtliche Einigungen bleiben... unberührt". Es wäre falsch, daraus abzuleiten, dass „Magnetangeln in Sachsen legal ist“.
Wem gehört, was Sie finden?
Mehrere Länder haben ein Schatzregal, wonach bedeutende Funde bereits mit ihrer Entdeckung in Staatseigentum übergehen. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben ein solches Schatzregal; das Berliner Denkmalschutzgesetz erfasst ausdrücklich auch Dinge, die "in Gewässern" gefunden werden. In M-V werden Funde, die bei einer unerlaubten Suche geborgen werden, unabhängig von ihrem wissenschaftlichen Wert zu Staatseigentum.
Gegenstände im Wert von mehr als 10 EUR müssen grundsätzlich gemeldet werden; wer sie behält, riskiert eine Fundunterschlagung.
Kampfmittel — der Grund, warum vieles davon existiert
Deutsche Behörden sehen in nicht explodierten Kampfmitteln aus der Kriegszeit durchweg das größte Risiko. Die Vorgabe ist einheitlich: Nicht berühren, nicht bewegen, nicht transportieren. Markieren Sie die Stelle, halten Sie Abstand und verständigen Sie die Polizei, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Hamburg und Halle sagen beide, dass man 110 anrufen soll.
Der Grund für diese nachdrückliche Warnung ist nicht theoretischer Natur. Der Kampfmittelräumdienst Niedersachsen berichtet von einem Fall aus dem Jahr 2020, in dem ein Vater und sein Sohn beim Magnetangeln eine Phosphorbrandbombe bargen und mit nach Hause nahmen. Dort entzündete sich der weiße Phosphor später selbst, und drei Menschen wurden verletzt. Bei einem anderen Vorfall ließ ein Magnetangler eine geborgene Handgranate am Magneten an einem Brückengeländer hängen.
Das gezielte Suchen nach Kampfmitteln ist in mehreren Ländern gesondert strafbewehrt.
Bevor Sie losgehen
- Ermitteln Sie Ihr Bundesland und wenden Sie sich an dessen Denkmalschutzbehörde — gehen Sie davon aus, dass eine Genehmigung erforderlich ist.
- Wenden Sie sich wegen der wasserrechtlichen Seite an die untere Wasserbehörde. Dabei handelt es sich um verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Auskünften.
- Stellen Sie fest, wem das Gewässer gehört. Die Erlaubnis des Eigentümers ist eine weitere, davon getrennte Frage.
- Bewahren oder transportieren Sie niemals etwas, das wie Munition aussieht.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu veröffentlichten Vorschriften, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar und sagt nicht voraus, was mit Ihnen geschehen wird oder nicht. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland und Gewässer und ändern sich. Bestätigen Sie die aktuelle Rechtslage stets bei der zuständigen Behörde und holen Sie qualifizierten Rechtsrat ein, wenn davon wesentliche Fragen abhängen.