Benötigt man zum Magnetfischen eine Genehmigung?
Zuletzt geprüft: August 2026.
Kurz gesagt: An den meisten Orten benötigen Sie zum Magnetangeln keine Genehmigung und keinen Angelschein. Ein gewöhnlicher Angelschein gilt für das Angeln von Fischen, und beim Magnetangeln werden keine Fische gefangen. Daher fällt es in der Regel vollständig außerhalb dieses Systems.
Die längere Antwort lautet: Die Rechtslage hängt nur selten vom Magneten ab. Entscheidend ist, wer die Kontrolle über das Gewässer ausübt, an dem Sie stehen, und was Sie mit den Dingen tun, die Sie heraufholen. Diese beiden Punkte unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern und manchmal sogar zwischen einzelnen Gemeinden.
Länderratgeber
Wir haben jedes dieser Länder anhand staatlicher und rechtlicher Quellen recherchiert. Die Rechtslage unterscheidet sich weitaus stärker, als die meisten Menschen erwarten – mehrere europäische Länder schränken das Hobby deutlich stärker ein, als sein Ruf vermuten lässt.
- Vereinigte Staaten – in 49 Bundesstaaten legal, in South Carolina verboten
- Vereinigtes Königreich – kein Gesetz verbietet es, an Gewässern des Canal & River Trust jedoch nicht erlaubt
- Kanada – kein bundesweites Verbot; historische Funde sind Eigentum der Krone
- Australien – kein Gesetz nennt es ausdrücklich; in den Bundesstaaten gelten Denkmalschutzvorschriften und Verbote in Parks
- Neuseeland – die Meldepflicht für taonga tūturu gilt für Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind
- Niederlande – die Denkmalschutzbehörde erklärt, dass es in den meisten Fällen verboten ist
- Deutschland – in den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung erforderlich; mehrere erteilen keine
- Frankreich – die Regierung erklärt, dass es ohne vorherige staatliche Genehmigung illegal ist
- Schweden – die Genehmigungsvorschriften für Metalldetektoren erfassen Magnete nicht
- Irland – äußerste Vorsicht ist geboten; zentrale Rechtsfragen sind ungeklärt
- Spanien – was wir bestätigen konnten und was nicht
Benötigen Sie zum Magnetangeln einen Angelschein?
In fast allen Ländern lautet die Antwort: nein. Angelscheine dienen der Bewirtschaftung von Fischbeständen. Da Sie keine Fische entnehmen, gelten sie im Allgemeinen nicht für das Magnetangeln.
Stattdessen können folgende Vorschriften gelten:
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder Gewässerbetreibers. Jedes Gewässer gehört jemandem, sei es einer Gemeinde, einer Kanalbehörde, einem Nationalpark oder einem privaten Eigentümer. Die Erlaubnis, sich dort aufzuhalten, ist nicht dasselbe wie die Erlaubnis, Gegenstände vom Gewässergrund zu entfernen.
- Denkmalschutz- und Antiquitätenrecht. Viele Länder behandeln historische Gegenstände, die aus Gewässern geborgen werden, als öffentliches Eigentum, das gemeldet werden muss.
- Vorschriften für Ortungsgeräte. Das ist der Punkt, der viele überrascht. Mehrere Länder regeln „Metalldetektoren“ so weit gefasst, dass darunter auch ein Magnet fallen kann – Frankreich tut dies ausdrücklich, Schweden ausdrücklich nicht, und in Irland ist die Rechtslage ungeklärt.
- Örtliche Vorschriften. Einzelne Gemeinden und Gewässerbetreiber können das Magnetangeln verbieten und tun dies auch, selbst wenn das nationale Recht dazu schweigt.
Was tun, wenn Sie etwas Gefährliches finden?
Das ist wichtiger als der Papierkram. Magnetangler bergen regelmäßig Waffen, Munition und in Teilen Europas nicht detonierte Kampfmittel.
Wenn Sie eine Schusswaffe, ein Messer oder etwas heraufholen, das wie eine Granate, eine Bombe oder ein anderes Kampfmittel aussieht: Bewegen Sie es nicht, legen Sie es nicht in Ihr Auto und nehmen Sie es nicht mit nach Hause. Halten Sie Abstand und rufen Sie die Polizei oder den Rettungsdienst. Alt bedeutet nicht sicher – aus Gewässern geborgene Kampfmittel aus Kriegszeiten können noch immer funktionieren.
Jeder der oben genannten Länderratgeber enthält das örtliche Meldeverfahren.
Was tun, wenn Sie etwas Historisches finden?
Melden Sie es. In den meisten Ländern müssen archäologisch relevante Funde angezeigt werden. In vielen Ländern gehört der Gegenstand unabhängig davon, wer ihn geborgen hat, rechtlich dem Staat oder der Krone. Eine ordnungsgemäße Meldung sorgt außerdem dafür, dass der Fund erfasst wird – genau das macht ihn wirklich interessant und nicht bloß alt.
So prüfen Sie Ihre eigene Stelle in fünf Minuten
- Finden Sie heraus, wer das Gewässer verwaltet – die Gemeinde, eine Kanalbehörde, ein Nationalpark oder ein privater Grundstückseigentümer.
- Suchen Sie nach dem Namen dieser Stelle zusammen mit „Magnetangeln“ oder prüfen Sie direkt deren örtliche Vorschriften.
- Wenn nichts veröffentlicht ist, schreiben Sie eine E-Mail und fragen Sie nach. Eine schriftliche Erlaubnis ist immer hilfreich.
- Meiden Sie geschützte Naturschutzgebiete, denkmalgeschützte Orte und alle Bereiche mit eingeschränktem Zugang, unabhängig von der allgemeinen Rechtslage.
- Hinterlassen Sie den Ort sauberer, als Sie ihn vorgefunden haben. Die meisten örtlichen Verbote gibt es, weil jemand einen Haufen verrosteten Schrott auf einem Treidelpfad zurückgelassen hat.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zu veröffentlichten Vorschriften und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ist auch keine Aussage darüber, was mit Ihnen geschehen wird oder nicht. Vorschriften ändern sich. Bestätigen Sie die aktuelle Rechtslage stets bei der für das Gewässer zuständigen Stelle, an dem Sie angeln möchten, und holen Sie qualifizierten Rechtsrat ein, wenn davon etwas Wesentliches abhängt.