Zuletzt geprüft: August 2026.
In Schweden gelten strenge Regeln für Metalldetektoren – ihre Nutzung erfordert im Allgemeinen eine Genehmigung der Länsstyrelsen, und mehrere Regierungsbezirke bezeichnen sich als sehr restriktiv bei deren Erteilung.
Die naheliegende Frage ist, ob ein Angelmagnet unter diese Regeln fällt. Riksantikvarieämbetet, das Zentralamt für Denkmalpflege, beantwortet sie direkt: Das tut er nicht.
Magneten sind rechtlich von Metalldetektoren zu unterscheiden
Riksantikvarieämbetet erklärt:
„Die Magneten, die üblicherweise zum Magnetangeln verwendet werden, werden nicht mit Batterien betrieben und sind daher im Gegensatz zu Metalldetektoren nicht elektronisch. Rechtlich handelt es sich deshalb um völlig unterschiedliche Fragen.“
(Die Magneten, die normalerweise zum Magnetangeln verwendet werden, sind nicht batteriebetrieben und daher im Gegensatz zu Metalldetektoren nicht elektronisch. Rechtlich handelt es sich deshalb um völlig unterschiedliche Fragen.)
Das ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut. Kapitel 2, § 18 des Kulturmiljölagen definiert einen metallsökare als ein Gerät, mit dem Metallgegenstände „auf elektronischem Wege“ und „unterhalb der Erdoberfläche“ aufgespürt werden können. Ein Magnet an einem Seil ist weder elektronisch noch unterhalb der Erdoberfläche im Einsatz.
Das ist eine grundlegend andere Antwort als in Frankreich, wo das entsprechende Gesetz weiter gefasst ist und auch Magneten erfasst. Man sollte nicht davon ausgehen, dass die Regelung eines Landes auch für ein anderes gilt.
Was dennoch gilt
Dass die Frage zur Genehmigung für Metalldetektoren beantwortet ist, bedeutet nicht, dass keine anderen Vorschriften gelten. Der von Riksantikvarieämbetet genannte örtliche Prüfmaßstab lautet:
„Magnetangeln darf an Orten ausgeübt werden, die nicht aufgrund von Natur, Kulturlandschaft oder anderen örtlichen Vorschriften geschützt sind. Wenn du unsicher bist, solltest du die Länsstyrelsen des betreffenden Regierungsbezirks kontaktieren.“
(Magnetangeln darf an Orten ausgeübt werden, die nicht aufgrund von Natur, Kulturlandschaft oder anderen örtlichen Vorschriften geschützt sind. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Länsstyrelsen des betreffenden Regierungsbezirks.)
Das ist eine Prüfung des jeweiligen Ortes und keine landesweit geltende generelle Erlaubnis.
Archäologische Denkmäler – das gilt unabhängig vom verwendeten Werkzeug
Hier liegt die eigentliche Einschränkung. Riksantikvarieämbetet erklärt:
„Wie an Land gibt es auch unter Wasser Gebiete oder besondere Objekte, die als archäologische Denkmäler geschützt sind. Es ist verboten, diese ohne Genehmigung der Länsstyrelsen zu versetzen oder zu beeinträchtigen. Auch das Gebiet unmittelbar um ein registriertes archäologisches Denkmal ist geschützt.“
Und ausdrücklich in Bezug auf Magneten: Auch das Magnetangeln in der Nähe eines archäologischen Denkmals erfordert eine Genehmigung der Länsstyrelsen, da zu jeder registrierten Fundstelle ein umliegendes fornminnesområde mit demselben Schutz gehört. Kapitel 2, § 2 des Kulturmiljölagen erstreckt diese Schutzzone ausdrücklich auf den „See- oder Meeresboden“.
Das Zentralamt weist außerdem auf einen leicht abzutunenden Punkt hin: „Auch etwas, das wie rostiger Schrott aussieht, kann für das Verständnis des Denkmals von Bedeutung sein“.
Der Stichtag ist 1850. Überreste, die 1850 oder später entstanden sind, sowie Wracks, die 1850 oder später gesunken sind, fallen nicht unter diesen Schutz.
Auf fornminnesbrott, also Verstöße gegen den Schutz archäologischer Denkmäler, stehen Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe; in schweren Fällen bis zu vier Jahre. Als ausdrücklich erschwerender Umstand gilt auch, dass „der Täter besondere Ausrüstung verwendet hat“.
Prüfe Fornsök, bevor du losziehst
Riksantikvarieämbetet verweist auf Fornsök (app.raa.se/open/fornsok), um zu sehen, wo registrierte archäologische Denkmäler liegen. Das dauert nur eine Minute und ist das Nützlichste, was du tun kannst, bevor du einen Angelplatz auswählst.
Wenn du glaubst, eine bisher unbekannte Fundstelle entdeckt zu haben: „Das Magnetangeln muss sofort abgebrochen und die Länsstyrelsen kontaktiert werden“.
Örtliche Vorschriften
Gemeinden können die Tätigkeit durch örtliche Vorschriften einschränken. Ein bestätigtes Beispiel: Uppsala verbietet das Magnetangeln ganzjährig am Hamnspången und in einem Bereich von 100 Metern nördlich davon, weil starke Magneten die Gewichte und Ketten stören, die eine Blasensperre an ihrem Platz halten.
Es gibt kein landesweites Register kommunaler Vorschriften. Das Fehlen einer bekannten Einschränkung ist daher kein Beweis dafür, dass es keine gibt. Erkundige dich bei der Kommune.
Geschützte Naturgebiete bilden wiederum eine eigene Schutzebene – Nationalparks und Naturschutzgebiete haben ihre eigenen Vorschriften, und Graben ist in Schutzgebieten grundsätzlich verboten.
Gefährliche Funde
Die schwedischen Streitkräfte sind unmissverständlich: „Sie darf niemals berührt oder in irgendeiner Weise gehandhabt werden. Markiere die Stelle und rufe die Polizei.“
Wenn etwas in einem Boot heraufgeholt wird: Sperre so große Bereiche ab, wie es dir möglich ist. Befindet sich der Gegenstand noch außerhalb der Bordwand und kann dies sicher geschehen, bringe ihn ins Wasser zurück und markiere die Position mit einer Boje. Kontaktiere JRCC über VHF 16 oder SOS Alarm unter 112.
Die Polizei ergänzt eine Regel, die man sich merken sollte: „Transportiere den Gegenstand niemals selbst zur Polizeiwache“. Rufe bei unmittelbarer Gefahr 112 an, andernfalls 114 14.
Heraufgeholter Schrott
Riksantikvarieämbetet äußert sich hierzu eindeutig: „Du bist selbst dafür verantwortlich, den Müll und Schrott, den du herausgefischt hast, nicht zurückzulassen.“
Eine offene Frage
Ob sich das allemansrätten – das Jedermannsrecht – auf den Seeboden und auf das Entfernen von Gegenständen von dort erstreckt, wird in den veröffentlichten Materialien von Naturvårdsverket nicht eindeutig beantwortet. Diese befassen sich mit der Nutzung der Wasseroberfläche, etwa zum Schwimmen, Paddeln und Festmachen von Booten. Wir weisen darauf hin, statt zu raten. Wenn dies für dein Vorhaben relevant ist, frage die Länsstyrelsen.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu veröffentlichten Vorschriften und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist auch keine Aussage darüber, was mit dir geschehen wird oder nicht geschehen wird. Die Vorschriften der Regierungsbezirke und Gemeinden unterscheiden sich und können sich ändern. Kläre die aktuelle Rechtslage stets mit der für das Gewässer zuständigen Behörde und hole qualifizierten Rechtsrat ein, wenn davon wesentliche Aspekte deines Vorhabens abhängen.